Bürgerinitiative gegen Windenergieanlagen im Naturpark Arnsberger Wald

Lokalpresse erstellt fragwürdiges Windkraft-Ranking nach Gemeinden

Leserbrief der Bürgerinitiative im „Soester Anzeiger“ vom 18.10.2022

Das Statistische Landesamt NRW hat am Montag, 10.10.2022 eine > Pressemitteilung veröffentlicht mit einer > Statistik der 3801 Windräder des Landes für das Jahr 2021. Darin wird für jede Gemeinde des Landes sowohl die absolute Anzahl ihrer Windräder aufgeführt als auch die umgerechnete Anzahl bezogen auf je 100.000 Einwohner. Für Warstein sind es absolut 17 Windräder, hochgerechnet auf 100.000 Einwohner kommt das Landesamt auf 69,9 Windräder. Das Landesamt schreibt dazu: „Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.“ Das stimmt grundsätzlich. Es stellt sich jedoch die Frage, was denn überhaupt mit diesen Daten ausgesagt werden kann und soll. Hierüber gibt die Pressemitteilung keine Auskunft.

Aufgrund der jeweils grundverschiedenen lokalen Verhältnisse wäre z.B. ein Vergleich dieser Zahlen zwischen den Gemeinden ein typischer Äpfel-Birnen-Vergleich und somit ohne jegliche Aussagekraft. So ist Dortmund mit 7 Windrädern kaum mit Warstein mit seinen 17 Windrädern zu vergleichen. Es liegt daher nahe, dass diese behördliche Statistik allein dem politischen Zweck dienen soll, über die Presse Druck auf die Lokalpolitiker und Gemeinden auszuüben. Ohne ausdrückliche Aufforderung wurde also den Zeitungsredaktionen auf subtile Weise der Weg geebnet, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Zumindest der „Patriot“ und der „Soester Anzeiger“ haben diesen > Köder geschluckt. Tatsächlich haben sie nun die absoluten Windradzahlen in den 14 Gemeinden des Kreises Soest als auch deren Zahl pro 100.000 Einwohner verglichen, und zwar ohne Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse und eine entsprechende Eignung oder Nichteignung wesentlicher Gemeindebereiche. Auch die Tatsachen, dass manche Stadt überwiegend aus Siedlungsflächen besteht oder mancher ländlicher Außenbereich einer Stadt überwiegend in einem besonderen Schutzgebiet liegt, also in Windkraft-Tabuzonen, wird bei diesem fragwürdigen Vergleich schlichtweg ignoriert.

Die Lokalredaktion Warstein stellt zwar richtigerweise fest, dass bei diesen dubiosen Vergleichen auf Kreisebene die Stadt Warstein den siebten bzw. achten Rang einnimmt und spricht auch statistisch korrekt von einem „Mittelfeld“, das die Stadt hierbei einnehme. Paradoxerweise folgert sie jedoch, dass für die Stadt Warstein aufgrund dieses Vergleichs ein „Nachholbedarf“ an Windrädern offensichtlich sei. Dies gehe angeblich aus dem Datenmaterial des Statistischen Landesamtes hervor.

Derartige Vergleiche unterstellen ein Gießkannenprinzip bei der Planung der Windräder ohne Berücksichtigung der besonderen lokalen Verhältnisse. Diese Vorgehensweise entspricht jedoch weder der Praxis noch ist sie mit geltendem Recht vereinbar. Selbst wenn theoretisch Windräder so auf die Gemeinden verteilt würden, läge Warstein im Kreisvergleich ja im Mittelfeld. So wäre auch bei diesem zweifelhaften Vergleich kein überdurchschnittlicher „Nachholbedarf” für Warstein zu erkennen. Naturgegeben liegt der Norden Warsteins übrigens – bis auf wenige Teilflächen, die i.d.R. bereits mit Windrädern bebaut sind – in dem > Europäischen Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“  (Vogelschutzgebiet ist lindgrün hinterlegt), einer Tabuzone für neue Windräder. Der Süden von Warsteins Außenbereich liegt – ebenfalls naturgegeben – im > Arnsberger Wald, einem sogenannten „faktischen“ Vogelschutzgebiet, das zwar seit Jahren die Kriterien dazu erfüllt, jedoch rechtswidrig nicht ausgewiesen wurde und somit unter direktem Schutz der EU steht. Für Freunde solcher Zahlenvergleiche: Trotz dieser gravierenden örtlichen Einschränkungen für die Windkraft liegt Warstein im NRW-Vergleich mit 69,9 Windrädern pro 100.000 Einwohner mehr als dreimal höher als der Landesdurchschnitt von 21,2!

Auch wenn Lobbyisten in Goldgräberstimmung versuchen, die Bürger mit penetranter Propaganda einzuschüchtern; auch wenn derzeit schon mal gerne das Fell des Bären verteilt wird, bevor er erlegt ist; auch wenn das Wohlwollen kritischer Bürger durch Abspeisungen erkauft werden soll: bei der Windkraftplanung ist Recht und Gesetz zu befolgen! Gravierender „Nachholbedarf“ in der Region besteht bei der gebotenen und lange überfälligen Ausweisung des Landschaftsraums Arnsberger Wald zum Europäischen Vogelschutzgebiet. Wenn die Politik ihre überfälligen Hausaufgaben beim Thema „Erhalt der biologischen Vielfalt“ nicht aktiv erledigt und stattdessen aussitzend einseitig Lobbyinteressen bedient, blockiert sie – wie man sieht – letztlich selbst den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Hier ist die Landesregierung mit Nachdruck in die Pflicht zu nehmen!

(Pressemitteilung / Leserbrief unserer BI vom 15.10.2022, erschienen im „Soester Anzeiger“ am 18.10.2022)