Allgemein
Umwandlung Wald für WEA
Die Errichtung einer Windenergieanlage auf Waldflächen erfordert neben dem Vorliegen der übrigen Zulassungsvoraussetzungen eine forstbehördliche Genehmigung nach § 9 Absatz 1 Bundeswaldgesetz in Verbindung mit § 39 Landesforstgesetz, es sei denn, die anderweitige Nutzung der Waldfläche ist bereits in einem Bebauungsplan nach § 30 Baugesetzbuch vorgesehen. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz…
WeiterlesenAntrag auf Baugenehmigung läuft, Erörterungstermin abgesagt.
Zum Kreis Soest Immissionsschutz
WeiterlesenGoldgrube Windkraftanlage?
Brief-von-Waldbesitzern-an-Waldbesitzer zum Brief
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Im Wald ist nach dem Gesetz der restlose Rückbau vorgeschrieben. zum NDR panorama3 Beitrag
WeiterlesenProblem Entsorgung Flügel FCKW
Wohin mit dem WEA Sondermüll? Rückstellung für Entsorgung ? SWR Beitrag
WeiterlesenRegionalplan ausgesetzt
Regionalrat will völlig neuen Anlauf für die Ausweisung von Konzentrationsflächen. Die Investoren zeigen sich davon nicht betroffen. Zum Artikel
WeiterlesenWarsteiner Stadtratsparteien gegen Windkraft im Wald
Die Vorsitzenden aller Warsteiner Ratsparteien sprechen sich gegen den Bau von Windkraftanlagen im Arnsberger Wald aus. Gleichzeitig zeigen sich die Politiker offen für intelligentere Konzepte, über die die Stadt Warstein ihren Beitrag zur Energiewende leisten kann.
WeiterlesenWindkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen
Energiewende: Windkraft im Wald – mehr Schaden als Nutzen – Spektrum der Wissenschaft www.spektrum.de/news/windkraft-im-wald-mehr-schaden-als-nutzen/1392939
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