Gericht: Windräder stören Landschaftsbild

Windkraftanlagen dürfen nicht aufgestellt werden, wenn sie besonders eindrucksvolle Landschaften verschandeln. Das geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes in Arnsberg hervor. In dem konkreten Fall ging es um sieben Anlagen, jeweils 200 Meter hoch, die bei Fischelbach/Sohl in Bad Laasphe aufgestellt werden sollten. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hatte sie genehmigt. Das Gericht sagte hingegen, die Anlagen führten zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes und die betroffene Gegend stehe als eine der schönsten im Wittgensteiner Land unter besonderem Schutz. Ob das auch auf andere Standorte zutrifft, muss aber in jedem Fall neu entschieden werden.


Stand: 31.08.2015, 16.25 Uhr