Bürgerinitiative gegen Windenergieanlagen im Naturpark Arnsberger Wald

Öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit

Erneuerbare Energien sollen künftig kraft Gesetzes „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Insbesondere aufgrund des Ukraine-Kriegs dienen sie – laut einem > Eckpunktepapier von Robert Habeck und Steffi Lemke – auch der „öffentlichen Sicherheit“.

Öffentliches Interesse besteht jedoch auch am Erhalt der biologischen Vielfalt. Auf die Gefährdung der Waldarten durch WEA macht der Allager Musiker Siedelbert in einem aktuellen > YouTube-Video aufmerksam. Naturschutz besteht nicht allein aus Artenschutz und Anstrengungen zu Vermeidung „signifikant erhöhter Tötungsrisiken“. Ein wesentlicher Kern des Naturschutzes liegt auch im Habitatschutz, insbesondere durch die behördlich auszuweisenden EU-Vogelschutzgebiete. Die Voraussetzungen hierfür sind seit Jahren im Arnsberger Wald erfüllt.

Die EU-Kommission sieht das in einem > aktuellen Schreiben auch so. Sie widerspricht darin bislang grundlegenden Fehlannahmen in deutschen Behörden zu faktischen Vogelschutzgebieten. Für das Vorliegen eines (faktischen) Vogelschutzgebietes sei allein maßgeblich, ob es sich um eines der „am besten geeignetsten Gebiete“ handelt. Nach der Rechtsprechung haben die Mitgliedstaaten die Verpflichtungen, die für Vogelschutzgebiete gelten, nämlich auch dann zu beachten – und zwar in wesentlich strengerer Weise –, wenn sie das betreffende Gebiet nicht zum Vogelschutzgebiet erklärt haben, obwohl dies hätte geschehen müssen.