Bürgerinitiative gegen Windenergieanlagen im Naturpark Arnsberger Wald

Windräder sollen mit 300 km/h über Naturschutzgebieten rotieren

Der Warsteiner Stadtrats-Fraktionsvorsitzende einer Partei, deren Leitgedanke u.a. die ökologische Nachhaltigkeit ist, vertraut laut seiner Aussage in der Stadtratssitzung am Montag 11.12.2023 auf die richtige Ermittlung der Standorte für die elf beantragten Windkraftanlagen. Aber wo liegen diese denn genau?

Die Standorte liegen im Schnitt gut hundert Meter entfernt von zwei Naturschutzgebieten, die der Kreistag erst im Oktober 2022 speziell dafür vorgesehen bzw. erweitert hat, um „bedeutsame Lebensräume seltener, gefährdeter, landschaftsraumtypischer Tierarten“ naturnaher Fließgewässer zu erhalten und zu entwickeln. Die Populationen der darin lebenden charakteristische Arten sollen in ihrer naturgegebenen Umgebung so geschützt werden, dass sie stabil bleiben und sich langfristig selbst tragen können. Den windenergieempfindlichen Schwarzstorch hat der Kreistag dabei ausdrücklich als „besonders zu schützende Art“ hervorgehoben. Die Umgebung dieser Naturschutzgebiete soll laut Kreistagsbeschluss als „Vernetzungs- und Rückzugsraum“ für diese Waldtiere fungieren sowie explizit eine „wichtige Pufferfunktion“ wahrnehmen, die „vor äußeren Einflüssen“ schützen soll. – Welche äußeren Einflüsse das wohl sein könnten?

Es könnten z.B. die 86 Meter langen Rotorblätter sein, die in naher Zukunft teilweise bis zu 74 Meter in die neuen Naturschutzgebiete hineinragen und mit einer Geschwindigkeit von mehr als 300 km/h überstreifen werden, was eine Entwertung der Habitatfunktion zur Folge hätte. Der Erlass für die Planung und die Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergieerlass) sieht deshalb für solche Konstellationen einen vorsorglichen Abstand von 300 Metern zwischen derartigen Naturschutzgebieten und den Rotorblattspitzen von Windenergieanlagen regelmäßig als naturschutzfachlich begründet an (vgl. Ziffer 8.2.2.2). Die Einhaltung dieses Abstandes wäre daher auch im konkreten Fall bei der Planung und Genehmigung der Windenergieanlagen einzuhalten gewesen. Leider wurde diese zweifellos planungsrechtliche Vorgabe schon bei der Genehmigung der elf Windräder im März 2023 schlichtweg ignoriert!

Die Fachbereichsleiterin Bauen und Wohnen äußerte in der letzten Stadtratssitzung, planungrechtlich gebe es an der beantragten Änderung nichts zu beanstanden. Muss bei der Änderung der Anlagen denn nun wirklich auch Unrecht noch größer werden, weil es vorher schon Unrecht war? Hatte der Stadtrat in diesem Fall wirklich keine andere Möglichkeit als das Einvernehmen zu erteilen, so wie es Bürgermeister Thomas Schöne suggerierte? Oder ist hier die Mehrheit des Stadtrats im Eifer des Gefechts einem gewaltigen Irrtum erlegen?

Obwohl der Windenergieausbau bekanntlich im „überragenden öffentlichen Interesse“ steht, ist dem normalen Bürger bei diesem abgekürzten Änderungsverfahren eine Mitwirkung versagt. Die schwarz-grüne Landesregierung besitzt jedoch die Chuzpe, von derart konfliktreichen Flächen agitativ zu behaupten, diese eigneten sich „in herausragender Weise für den Windenergiezubau“ – scheinbar mit Erfolg, zumindest in leichtgläubigen Teilen der Gesellschaft. Bei aller gebotenen Toleranz: Politiker, die so handeln, setzen nicht nur die Akzeptanz für die Windenergie, sondern das bereits schwindende Vertrauen der Bevölkerung in den Staat vollends aufs Spiel. Über die Folgen, insbesondere das Abwandern der Wähler zu extremistischen Parteien darf man sich dann nicht wundern!