Bundesrat berät über Gesetz zur Investitionsbeschleunigung
Das Gesetz soll WE Anlagen schneller voranbringen und “Genehmigungshemmnisse” beseitigen, Gerichtsverfahren verkürzen. Klagen sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Raumordnungsverfahren sollen nur noch auf Vorlage der Investoren durchgeführt werden. Unschwer auszumalen, was das für Bürgerinitiativen letztlich bedeutet.