Bürgerinitiative gegen Windenergieanlagen im Naturpark Arnsberger Wald

Neue Faktenlage für ein Vogelschutzgebiet Arnsberger Wald

Der renommierte Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) hat am 25. November 2020 seinen Datenbestand des Schwarzstorches für den Arnsberger Wald im Zeitraum 2005-2009 deutlich nach oben korrigiert. Er hatte zuvor die Revierzahlen des anerkannten Schwarzstorch-Spezialisten Andreas Kämpfer-Lauenstein aus Geseke anerkannt, der seit Jahren die sensiblen Schwarzstörche im Arnsberger Wald vor Ort betreut und daher dort die besten verfügbaren Kenntnisse über diese Vogelart besitzt. Auch das Planungsbüro Lederer, das die Stadt Warstein für ihren FNP beauftragt hatte, spricht in seinem aktuellen Artenschutzgutachten von einer landesweit besonders hohen Siedlungdichte des Schwarzstorches im Arnsberger Wald von 4-5 Brutpaaren pro Messtischblatt. Annähernd 20% des NRW-Landesbestandes dieser Art brüten hier dem Gutachten zufolge regelmäßig.

Das Landesumweltamt LANUV hatte bereits im Mai 2020 seine defizitären Bestandsdaten beim Schwarzstorch eingeräumt, wollte diese jedoch erst “in den kommenden Jahren” beheben.

Der Schwarzstorch hat -wie in vielen Mittelgebirgen- auch im Sauerland einen Verbreitungsschwerpunkt. Er zählt zu den in Europa gefährdeten Arten, für die seit rund 40 Jahren europarechtlich Vogelschutzgebiete auszuweisen sind. Die Auswahlkriterien zur Ermittlung der “zahlen und flächenmäßig geeignetsten Gebiete” kann sich das zuständige Bundesland selbst geben. NRW hat als Kriterium, dass die fünf geeignetsten Gebiete (“TOP-5”) der betreffenden Arten als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden. Sollte die Art jedoch “annähernd gleichmäßig” im jeweiligen Verbreitungsgebiet verteilt sein, wird dort – laut NRW-Regel – kein Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Obwohl der Arnsberger Wald noch nie systematisch und vollständig vom LANUV hinsichtlich der Schwarzstorchreviere untersucht wurde, unterstellte das LANUV auf Grundlage seines lückenhaften Datenbestandes einfach eine gleichmäßige Verteilung dieser seltenen Art. Infolgedessen weisen das LANUV und seine informationsabhängigen Naturschutzbehörden regelmäßig Forderungen der BI ab, den Arnsberger Wald als Vogelschutzgebiet auszuweisen, weil die landeseigenen Kriterien dies nicht zuließen. Ein weiteres, immer wieder vorgebrachtes Argument lautet, seit 2008/2009 gelte in NRW die Ausweisung von Europa-Schutzgebieten als abgeschlossen.

Die neue Faktenlage belegt nun relativ sicher, dass es bereits im Zeitraum der Ausweisung von Vogelschutzgebieten keine stichhaltigen ornithologischen Gründe gab, die ein Nichtausweisen des Arnsberger Waldes als Vogelschutzgebiet hätten rechtfertigen können. Denn bereits in den Jahren 2005-2009 bildete dieses Waldareal ein markantes Dichtezentrum dieser Art, wie die folgenden > Karten für Schwarzstörche anschaulich belegen