Bürgerinitiative gegen Windenergieanlagen im Naturpark Arnsberger Wald

Rotorflächenerhöhung von 1,6 auf 2,4 Hektar im Eilgang

Skurrile Kausalketten bei Landesplanungs- und Genehmigungsbehörde

So erschien dieser Text als Leserbrief am 23. November 2023 im Soester Anzeiger

Laut Auskunft der Kreisverwaltung Soest wurden bereits am 17.10.2023 für sämtliche der elf, Ende März 2023 genehmigten Rennweg-Windkraftanlagen Änderungsanträge bei ihr eingereicht. Dank der Warsteiner Redaktion des Soester Anzeigers in Kooperation mit dem Kreispressesprecher erfahren die Bürger davon allerdings erst einen Monat später am > 18.11.2023. Sie lernen, dass „der zwischenzeitlich im Gesetz eingefügte Paragraf 16b“ nur noch „ein vereinfachtes Verfahren“ verlange und daher von einer „Verfahrensfrist von drei Monaten auszugehen“ ist. Übrigens: Wenn ein Bürger lediglich einen Informationszugang zu diesen Änderungsanträgen beantragt, kann er hierbei mit einer Bearbeitungszeit von vier Wochen ausgehen.

Nun sollen also am Rennweg komplett andere Anlagen eines anderes Herstellers mit ganz anderen, natürlich größeren Abmessungen errichtet werden. Als Grund hierfür wird in dem Artikel die lange Verfahrenszeit genannt, die dazu geführt habe, dass die genehmigten Anlagen nun nicht mehr lieferbar seien. Hierbei wird gerne übersehen, dass die von Westfalenwind beauftragten Artenschutzgutachter mehrfach zu zeitaufwändigen Nachbesserungen aufgefordert werden mussten. Im Gegensatz zu diesen konnten sich andere Bürger relevante Hinweise frühzeitiger und vor allem überhaupt verschaffen!

Der Leser kann sich nun anhand der Daten im Infokasten des Artikels ausrechnen, dass die Rotorfläche der elf Anlagen nun jeweils von 15.829 m² (1,6 Hektar) auf 24.053 m² (2,4 Hektar), also um satte 52 Prozent vergrößert werden soll. Das ist durchaus nicht mehr ganz so unwesentlich als die „Nebelkerze“ der Höhenänderung um 13 Meter suggeriert!

Offensichtlich handelt es sich um den neuen > § 16b Absatz 7 BImSchG, denn hier sollen Regelungen angewandt werden, die für einen Wechsel des Anlagentyps nach erfolgter Genehmigung vorgesehen sind. Konkret ist hier jedoch ein Ersatz geplant durch ein „deutlich leistungsstärkeres”, ganz anderes Modell eines anderen Herstellers mit erheblich abweichenden technischen Daten und Abmessungen, das in Kürze wohl über diese Hintertür genehmigt werden wird.

Die Soester Genehmigungsbehörde argumentiert zudem, diese Anlagen lägen in einer > Kernpotenzialfläche auf Ebene des Landesentwicklungsplans NRW (Entwurf) und seien somit für den Ausbau der Windenergie geeignet. Das ist eigenartig, denn die Landesplanungsbehörde – angesprochen auf die beim Landesentwicklungsplan unberücksichtigten neuen > Bachtal-Naturschutzgebiete – argumentiert gerade umgekehrt: „In der Beschleunigungsfläche im Arnsberger Wald sind bereits elf Anlagen genehmigt, daher sehen wir als Landesplanung die Eignung des Gebiets als bestätigt an.“

Nicht jedem scheint Vater Staat also so zu Diensten zu stehen. Ob hier vielleicht Kleingeld weiterhilft? Die Westfalenwind GmbH scheint dies jedenfalls zu haben. Laut > Wikipedia zählte sie im Bundestagswahljahr 2021 zu den TOP-Parteispendern der Grünen.