Bürgerinitiative gegen Windenergieanlagen im Naturpark Arnsberger Wald

5854 Einwendungen von 2239 Personen zurückgewiesen

Am 30. März 2023, dem vorletzten Tag des 1. Quartals hat der Kreis Soest 11 von 15 beantragten Windenergieanlagen (WEA) im Arnsberger Wald genehmigt. Beim Ranking der WEA-Genehmigungen unter den Bundesländern steht nun NRW wie politisch gewünscht bei der Anzahl (82) vor Schleswig-Holstein (71) und Niedersachsen (57) an der Spitze.

Der Pressesprecher des Kreises Soest gab die Anzahl der genehmigten Anlagen auf Anfrage vorab am 5. April 2023 über den Soester Anzeiger, Ausgabe Warstein, kund. Die gesetzliche öffentliche Bekanntmachung erfolgt zusammen mit dem Amtsblatt erst gut vier Wochen später, und zwar vom 28. April 2023 bis zum 15. Mai 2023.

Die etwa 125 Seiten umfassenden Genehmigungsbescheide mit den Begründungen, warum die Einwendungen zurückgewiesen wurden, sind in dieser Zeit über diese Links einsehbar:

> https://www.kreis-soest.de/bauen-kataster/bauen/immissionsschutz/bek/buergerbeteiligung-immissionsschutz

> https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=031C815D-B9E0-430D-AFFC-318BB7630888

Eine Klage ist innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid bekannt gegeben wurde, beim OVG Münster möglich. > Hier findet sich zudem dauerhaft eine Kopie eines Bescheids samt Begründung, exemplarisch für die Anlage WEA04.

Von den Antragstellern zurückgezogen wurden die Anträge für die WEA01 (forstrechtliche Gründe), WEA05 und WEA10 (Artenschutz Schwarzstorch) sowie die WEA07 (bautechnische Gründe, betroffenes Quellmoor, sie soll um 120 m verschoben werden).

Die Genehmigung dieses Windparks ist der erste Schritt zur Umwandlung des 350 km² großen zusammmenhängenden Arnsberger Waldes zu einem Industriegebiet. Das LANUV sieht in diesem Ökosystem, in dem sich u.a. mit 16-20 Brutpaaren eines der größten deutschen Dichtezentren des Schwarzstorches befindet, ein Potential für rund 200 Windenergieanlagen.