Bürgerinitiative gegen Windenergieanlagen im Naturpark Arnsberger Wald

Klagefrist verlängert

Bei der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der 11 Windenergieanlagen ist laut Auskunft der Genehmigungsbehörde ein kleiner Fehler passiert. Laut Angaben der Immissionsschutzbehörde funktioniert in der jetzigen Bekanntmachung eine Verlinkung zur Homepage der Kreisverwaltung nicht. Deshalb wird die Bekanntmachung noch einmal neu im Amtsblatt am 17. Mai 2023 veröffentlicht werden. Der Zeitraum der einmonatigen Klagefrist beim OVG Münster wird sich daher wohl ebenfalls verschieben.