Bürgerinitiative gegen Windenergieanlagen im Naturpark Arnsberger Wald

NABU-Rechtsgutachten sieht Verstöße gegen EU-Regeln

Artenschutz bei Windenergie: Der NABU Deutschland hat die EU-Kommission angerufen. Ein von ihm in Auftrag gegebenes > Rechtsgutachten vom 22. März 2023 zeigt auf, dass die neuen Regelungen zum Ausbau der Windenergie an mehreren Stellen gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Laut dem Gutachten würden mit den Gesetzesänderungen fachwissenschaftliche Standards ignoriert, ohne dass die Abweichungen wissenschaftlich begründet werden. Der Schwarzstorch, der im > Arnsberger Wald mit 16 bis 20 Brutpaaren ein ausgesprochenes Dichtezentrum bildet und auch in unmittelbarer Nähe zum am 30. März 2023 genehmigten Rennweg-Windpark brütet, gilt laut Fachliteratur beispielsweise als kollisionsgefährdete Art. Er tauchte auch in der Vorbereitung des Osterpakets noch in der Liste der kollisionsgefährdeten Arten auf. In der finalen Fassung des Gesetzes war er aber ohne Begründung gestrichen worden. Seit Gültigkeit des Gesetzes wird also nicht mehr geprüft, ob diese Art durch ein Windenergievorhaben potenziell getötet oder verletzt werden könnte.

Das Gutachten sieht ferner einen Verstoß darin, dass die > Regelabstände des zentralen Prüfbereichs unter bewusster Ignorierung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse politisch festgelegt wurden. Als unionsrechtswidrig erweise sich zudem, dass > § 45b BNatSchG die Prüfung tatsächlich bestehender Kollisionsrisiken im Genehmigungsverfahren durch entfernungs- und artbezogene unwiderlegliche Vermutungen ausschließt.