Bürgerinitiative gegen Windenergieanlagen im Naturpark Arnsberger Wald

Kurzer Prozess für den Arnsberger Wald mit Beschleunigungsgebieten für die Windenergie?

Artikel im “Soester Anzeiger” vom 26. Juli 2023.

Mit dem Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) und dem „Wind-an-Land-Gesetz“ hat der Bundestag den Ländern verbindliche Flächenziele und Termine für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. So muss NRW bis zum Jahr 2032 1,8 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung hat am 7.3.2023 entschieden, dieses Flächenziel bereits 2025 umzusetzen, also sieben Jahre vor der vorgesehenen Frist.

Beschleunigungsgebiete für den Kreis Soest und den HSK.

Künftig soll der weitere Windenergieausbau über großräumige Flächen gesteuert werden, die in NRW bis 2025 feststehen sollen. Zur Festlegung der Flächenziele und der Windenergiebereiche werden parallel zu einer Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) die Regionalplanverfahren geführt. In einigen Planungsregionen existieren bereits Entwürfe zu den Windenergiebereichen, nicht jedoch in den Kreisen SO und HSK. Die mehrwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung zum LEP läuft derzeit vom 23.6.2023 bis zum 28.7.2023, also komplett in den Sommerferien. Außerhalb der Windenergiebereiche sollen Windenergieanlagen (WEA) nur noch im Einvernehmen mit den Kommunen geplant, genehmigt und errichtet werden können.

Beschleunigungsgebiet Rennweg mit bereits genehmigten Windenergieanlagen.

Auch vor dem Jahr 2025 sind laut LEP-Entwurf konkrete Regelungen für den Zubau der Windenergie vorgesehen. Für Landkreise wie den Kreis SO und den HSK, in denen noch kein Regionalplanentwurf vorliegt, wurden vom NRW-Wirtschaftsministerium auf Basis einer LANUV-Potenzialstudie die größten zusammenhängenden „Kernpotenzialflächen“ bestimmt, auch „Beschleunigungsgebiete“ genannt. Diese hält die schwarz-grüne Landesregierung als „restriktionsarm“ und „besonders geeignet“ für die Windenergie und unterstellt lt. LEP-Entwurf, dass für sie „auch in der neuen Regionalplanung eine Ausweisung als Windenergiegebiete zu erwarten ist“. Für die Kreise SO und HSK sind zwei Großgebiete bestimmt worden, die in der Karte grün schraffiert abgebildet sind: eines südwestlich des Möhnesees und eines in Warstein. Es handelt sich dabei um die größten geplanten Windparkflächen des Landes NRW! Das „Beschleunigungsgebiet“ in Warstein liegt am Rennweg (siehe Karte), wo bekanntlich bereits elf Anlagen genehmigt wurden. Aufgrund des geplanten Wegfalls der 1000-Meter-Abstandsregel dürfen diese Windenergiegebiete nun bis zu 700 Meter an die Wohnbebauung heranreichen.

Hubert Struchholz von der BI „Windpark Arnsberger Wald – Nicht mit uns!“ kommentiert die neue Situation: „Aufgrund der ambitionierten Vorgehensweise des Landes NRW ist damit zu rechnen, dass bereits in den nächsten zwei Jahren im Umfeld des Rennwegs weitere 10 Anlagen beantragt und in einem Schnellverfahren genehmigt werden. Im Waldgebiet zwischen Möhnesee und Arnsberg, westlich der B 229, werden es wohl mindestens 40 Anlagen werden. Das wird jedoch erst der Anfang sein, denn danach gilt der Arnsberger Wald als vorbelastet. Die weiteren Potenzialflächen hat das LANUV ja auch schon bestimmt und die Gemeinden als Waldflächeneigentümer werden sich auch ein gehöriges Stück vom Kuchen abschneiden wollen. Die Landesregierung NRW mit CDU und Grünen will also den Arnsberger Wald beschleunigt als Energieindustriegebiet ausbauen! Eine jahrhunderte alte großflächige Waldlandschaft und deren Bedeutung für den Arten- und Naturschutz, die Biodiversiät und als Wasserspeicher sollen für den Klimaschutz geopfert werden! Viele der an ruhige Waldökosysteme gebundenen Tierarten wie z.B. Wildkatze und Schwarzstorch werden verschwinden. Die Verlärmung des Waldes ist auf Jahre garantiert, da tausende LKW-Fahrten erforderlich sind und ja weitere Windenergieanlagen geplant sind, so dass absehbar keine Ruhe einkehrt. Auch der erholungssuchende Bürger muss sich anderen Erholungsgebieten zuwenden. Die Büchse der Pandora ist geöffnet!“